Hilfe zum Brutto-Netto-Rechner
Gehalt/Lohn
Geben Sie hier bitte das Gehalt bzw. den Lohn ein. Mittels dem danebenliegenden Auswahlfeld können Sie festlegen, ob dieser Betrag das Brutto- bzw. Nettogehalt/-lohn darstellen soll.
Unter "Zeitraum" können Sie ferner festlegen, ob das eingegebene Gehalt/Lohn einem Monats- oder Jahresbetrag entsprechen soll.
Mini-Job/Gleitzone
Mini-Job
Ein Mini-Job liegt bei einem Gehalt bis € vor. Die Lohnsteuer und Sozialversicherungswerte sind Pauschalsätze, die der Arbeitgeber zahlt:
- pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung: 13 %
- pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung: 15 %
- pauschale Lohnsteuer: 2 %
Für den Arbeitnehmer fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an. Der Verdienst ist also brutto für netto.
Arbeitnehmer können auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall seinen Beitragsanteil in der Höhe des Pauschalbeitrags, der Arbeitnehmer stockt diesen Beitrag bis zum jeweils geltenden Beitragssatz der Rentenversicherung ( %) auf. Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit wurde in diesem Programm nicht berücksichtigt.
Gleitzone
Die Gleitzone betrifft Arbeitnehmer, die ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von € bis € erhalten. Der Arbeitnehmer ist versicherungspflichtig, allerdings hat er nur einen reduzierten Beitragsanteil zu zahlen. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung steigt - abhängig von der Höhe des erzielten Arbeitsentgeltes - an. Erst bei einem Arbeitsentgelt von € wird der Arbeitnehmer mit den sonst üblichen hälftigen Beiträgen belastet. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert.
Zeitraum
Unter "Zeitraum" können Sie festlegen, ob der oben eingegebene Gehalt/Lohn einem Monats- oder Jahresbetrag entsprechen soll.
Jahresfreibetrag
Dieser ist in der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Kirchensteuerabzug
Der zur Anwendung kommende Steuersatz schwankt je nach Bundesland zwischen 8 und 9 % der Einkommensteuer.
Steuerklassen
Wählen Sie hier bitte die Steuerklasse laut Lohnsteuerkarte.
Zahl der Kinderfreibeträge
Diese ist aus der Lohnsteuerkarte ersichtlich.
Bundesland
Diese Eingabe ist relevant für die Berechnung:
- der Kirchensteuer
- der Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Sozialversicherung variiert je nach Krankenversicherung um die 14 %.
Mittels einer private Krankenversicherung können Sie sich versichern, wenn Ihr Bruttoeinkommen € 4.012,50 / Monat bzw. € 48.150,00 / Jahr (Wert 2008) überschreitet.
Sonstiges
Über 64
Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hat.
Kinderlos, ab 23.Lebensjahr
Kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 23. Lebensjahr müssen seit dem 1.1.2005 zusätzlich 0,25 Prozentpunkte bezahlen. Kinderlose Mitglieder, die vor dem 1.1.1940 geboren sind, sowie Wehr- und Zivildienstleistende sind von der Zuschlagspflicht ausgenommen.
Erhöhung Pflegeversicherung ab 1.7.2008
Der Beitragsatz zur Pflegeversicherung wurde ab 1.7.2008 von 1,7% auf 1,95 % erhöht.
Sonstige Abwesenheit
Geben Sie bitte neben dem Urlaub jene Abwesenheit ein, während der das Entgelt fortgezahlt wird, zB. Krankenstand, Weiterbildung. Das Programm berücksichtigt automatisch bereits alle Feiertage.
Nettolohn/Anwesenheitsstunde
Die Anwesenheit berechnet sich wie folgt:
| Anwesenheit = | 52 Wochen * Wochenstunden |
|---|---|
| abzüglich Feiertage * Wochenstunden / 5 | |
| abzüglich Urlaubstage * Wochenstunden | |
| abzüglich Abwesenheit * Wochenstunden |
Kosten/Anwesenheitsstunde:
Diese errechnen sich wie folgt:
Kosten = Jahresbruttogehalt + Sozialversicherung Dienstgeber
Die Anwesenheit berechnet sich wie oben.