Die Rechtsprechung leitet für den Arbeitgeber eine gewisse Fürsorge-, Aufklärungs- und Informationspflicht für seine Mitarbeiter her, die, wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt (BAG, Urteil vom 17.10.2000 - 3 AZR 605/99), auch für Versorgungsansprüche gilt. Da der Arbeitnehmer seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung hat, ist es Arbeitgebern dringend zu empfehlen den Arbeitnehmer darüber zu informieren.
Wir weisen darauf hin, dass wir für die angebotene Berechnung keine Gewähr übernehmen. Für eine persönliche Beratung und für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, da viele Faktoren bei der Umsetzung der betrieblichen Altervorsorge eine Rolle spielen.
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