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BRUTTO-NETTO-RECHNER
Gehalt/Lohn ? Bundesland ?
Mini-Job
(keine LSt-Karte) / Gleitzone
?
Krankenversicherung ?
gesetzlich   einheitlich 15,5%, ab 1.7.2009 14,9% (einheitlich 14,9%)
privat  
Zeitraum: ? Sonstiges: ? über 64 kinderlos, ab 23. Lebensjahr
Jahresfreibetrag ?  
  Umlagesatz (U1, U2) %
Kirchensteuerabzug ? ja nein Wochenstunden
Steuerklasse: ? Urlaub Wochen
Zahl der Kinderfreibeträge: ? sonstige Abwesenheit ? Wochen
ERGEBNIS
ANMERKUNG
Die Ergebnisse stellen keine Auskunft über Ihre persönliche Abgabenschuld dar. Wir weisen darauf hin, dass wir für die angebotene Berechnung keine Gewähr übernehmen. Für eine persönliche Beratung und für Ihre Fragen, wie Sie am besten Steuern sparen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Diese Online-Berechnung geht davon aus, dass der Arbeitnehmer neben zwölf laufenden Bezügen zwei Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt zwei Monatsbezügen erhält. Der von Ihnen eingegebene Bezug ist als steuerpflichtiger Bruttobezug zu verstehen, welcher grundsätzlich in voller Höhe - unter Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage - sozialversicherungspflichtig ist und der nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Steuerbegünstigungen für bestimmte Zulagen und Zuschläge im Sinne des § 68 EStG können hier nicht berücksichtigt werden. Die Anwesenheit berücksichtigt alle Feiertage, den eingegebenen Urlaub und die eingegebene sonstige Abwesenheit (z. B. Krankenstand, Weiterbildung).