Die Ergebnisse stellen keine Auskunft über Ihre persönliche Abgabenschuld dar. Wir weisen darauf hin, dass wir für die angebotene Berechnung keine Gewähr übernehmen. Für eine persönliche Beratung und für Ihre Fragen, wie Sie am besten Steuern sparen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Geben Sie hier bitte das Gehalt bzw. den Lohn ein. Mittels dem danebenliegenden Auswahlfeld können Sie festlegen, ob dieser Betrag das Brutto- bzw. Nettogehalt/-lohn darstellen soll.
Unter "Zeitraum" können Sie ferner festlegen, ob das eingegebene Gehalt/Lohn einem Monats- oder Jahresbetrag entsprechen soll.
Ein Mini-Job liegt bei einem Gehalt bis € 400.00 vor. Die Lohnsteuer und Sozialversicherungswerte sind Pauschalsätze, die der Arbeitgeber zahlt:
Für den Arbeitnehmer fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an. Der Verdienst ist also brutto für netto.
Arbeitnehmer können auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall seinen Beitragsanteil in der Höhe des Pauschalbeitrags, der Arbeitnehmer stockt diesen Beitrag bis zum jeweils geltenden Beitragssatz der Rentenversicherung (19.90 %) auf. Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit wurde in diesem Programm nicht berücksichtigt.
Die Gleitzone betrifft Arbeitnehmer, die ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von € 400.00 bis € 800.00 erhalten. Der Arbeitnehmer ist versicherungspflichtig, allerdings hat er nur einen reduzierten Beitragsanteil zu zahlen. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung steigt - abhängig von der Höhe des erzielten Arbeitsentgeltes - an. Erst bei einem Arbeitsentgelt von € 800.00 wird der Arbeitnehmer mit den sonst üblichen hälftigen Beiträgen belastet. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert.
Unter "Zeitraum" können Sie festlegen, ob der oben eingegebene Gehalt/Lohn einem Monats- oder Jahresbetrag entsprechen soll.
Dieser ist in der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Der zur Anwendung kommende Steuersatz schwankt je nach Bundesland zwischen 8 und 9 % der Einkommensteuer.
Wählen Sie hier bitte die Steuerklasse laut Lohnsteuerkarte.
Diese ist aus der Lohnsteuerkarte ersichtlich.
Diese Eingabe ist relevant für die Berechnung:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Sozialversicherung variiert je nach Krankenversicherung um die 14 %.
Mittels einer private Krankenversicherung können Sie sich versichern, wenn Ihr Bruttoeinkommen € 4.012,50 / Monat bzw. € 48.150,00 / Jahr (Wert 2008) überschreitet.
Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hat.
Kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 23. Lebensjahr müssen seit dem 1.1.2005 zusätzlich 0,25 Prozentpunkte bezahlen. Kinderlose Mitglieder, die vor dem 1.1.1940 geboren sind, sowie Wehr- und Zivildienstleistende sind von der Zuschlagspflicht ausgenommen.
Der Beitragsatz zur Pflegeversicherung wurde ab 1.7.2008 von 1,7% auf 1,95 % erhöht.
Geben Sie bitte neben dem Urlaub jene Abwesenheit ein, während der das Entgelt fortgezahlt wird, zB. Krankenstand, Weiterbildung. Das Programm berücksichtigt automatisch bereits alle Feiertage.
Die Anwesenheit berechnet sich wie folgt:
| Anwesenheit = | 52 Wochen * Wochenstunden |
|---|---|
| abzüglich Feiertage * Wochenstunden / 5 | |
| abzüglich Urlaubstage * Wochenstunden | |
| abzüglich Abwesenheit * Wochenstunden |
Diese errechnen sich wie folgt:
Kosten = Jahresbruttogehalt + Sozialversicherung Dienstgeber
Die Anwesenheit berechnet sich wie oben.
