Die Rechtsprechung leitet für den Arbeitgeber eine gewisse Fürsorge-, Aufklärungs- und Informationspflicht für seine Mitarbeiter her, die, wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt (BAG, Urteil vom 17.10.2000 - 3 AZR 605/99), auch für Versorgungsansprüche gilt. Da der Arbeitnehmer seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung hat, ist es Arbeitgebern dringend zu empfehlen den Arbeitnehmer darüber zu informieren.
Wir weisen darauf hin, dass wir für die angebotene Berechnung keine Gewähr übernehmen. Für eine persönliche Beratung und für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, da viele Faktoren bei der Umsetzung der betrieblichen Altervorsorge eine Rolle spielen.
BAV und VL: Verwenden Sie jedoch den Arbeitgeberzuschuss zur VL für Ihre betr. Altersversorgung (BAV) so entfällt die Steuer- und Sozialversicherungspficht.
Betriebliche Altersversorgung
Grundsatz: Zuschüsse des Arbeitgebers für vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie erhalten einen staatlichen Zuschuss als Arbeitnehmernehmersparzulage, sofern Verdienstgrenzen eingehalten werden (Singles 17.900,00, Verheiratete das Doppelte).
Beachten Sie bitte die jährlichen Änderungen in den Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und Krankenversicherung. Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung entfällt ab dem 1.1.2009.
Basis zum Abzug der steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmeranteile.
persönlicher Steuerabzug aufgrund der jeweiligen Bemessungsgrundlage
persönliche Sozialversicherungsabzüge aufgrund der jeweiligen Bemessungsgrundlage und Prozentsätze in der Krankenversicherung
Nettogehalt = Bruttogehalt ./. pers. Steuer- und Sozialversicherungsabzüge
Dieser Betrag wird durch den Arbeitgeber zu Gunsten der betrieblichen Altervorsorge an eine Bank überwiesen.
Dieser Betrag wird durch den Arbeitgeber zu Gunsten eines vermögenswirksamen Sparvertrages an eine Bank oder Bausparkasse überwiesen.
Dieser Betrag steht dem Arbeitnehmer monatlich zur Verfügung.
Die Lohnnebenkosten werden durch die betriebliche Altervorsorge gesenkt.
Ein Anspruch auf Altersrente besteht nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen. Es bleibt abzuwarten, was die Gesetzgebung für die nähere Zukunft beschließt.
Als Arbeitgeber haben Sie eine Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann eine Entgeltumwandlung verlangen. Als Arbeitgeber haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Durchführungsweg und den Versorgungsträger festzulegen. Der Auswahl des Versorgungsträgers kommt daher eine entscheidende Bedeutung zu. Es ist deshalb in dem Beratungsprotokoll festzuhalten, dass auf die entsprechenden Risiken hingewiesen worden ist.
