Zur Berücksichtigung der neuen Abschläge auf den allgemeinen Beitragssatz in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren
ist ab 01.07.2023 die Anzahl der Kinder samt Elternnachweis dem Arbeitgeber zu melden.
Der Elternnachweis kann im Bereich "Dokumente" beigefügt werden.