Über die gesetzlich notwendige Mitführung und Vorlagepflicht (gemäß §2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes) meiner Ausweispapiere (Pass, Pass- oder Ausweisersatz, Personalausweis) während der Beschäftigung bin ich hingewiesen worden (siehe unten). Ich versichere, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich versichere, die oben gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Sollten sich im Verlauf dieser Beschäftigung Veränderungen ergeben, werde ich diese unverzüglich mitteilen.
Gemäß §2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gilt die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren: